Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule soll die Kindertagesstätte beitragsfrei sein und das für eine Betreuungszeit von max. sechs Stunden am Tag. Eltern, deren Kinder länger als sechs Stunden täglich betreut werden, müssen auch weiterhin Beiträge bezahlen, aber nur anteilig für die Zeiten, die über die sechs Stunden hinausgehen. Diese Regelung gilt bereits ab dem 01.08.2018. Bis dahin ist in Cölbe noch einiges zu tun.
Wie wird das finanziert?
Das Land zahlt den Kommunen für jedes in der Gemeinde gemeldete Kind vom Land eine Förderpauschale von 1.627,20 € pro Jahr (135,60 € pro Monat). Festgeschrieben ist ebenfalls eine jährliche Steigerung der Fördersumme um 2% ab dem Jahr 2020.
Dieser Betrag ist nicht willkürlich, sondern beruht auf einer Berechnung der Landesregierung, nach der damit der durchschnittliche Finanzbedarf der Kommunen gedeckt sein soll. Für Cölbe trifft das allerdings nicht ganz zu, da hier die Betreuung in den Kindertagesstätten nicht nur die Minimalanforderungen erfüllt. Das soll auch so bleiben. Cölbe täte daher gut daran, den jährlichen Fehlbetrag von ca. 20.000 € aus eigenen Mitteln zu tragen.
Was in Cölbe jetzt noch getan werden muss
Die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Beitragsfreiheit für Eltern in Cölbe sind noch nicht gefasst. Die Gemeinde muss rechtsverbindlich erklären, dass sie die Beitragsfreiheit einführen will. Ist das geschehen, muss noch Satzung für die Benutzung des Kindergartens geändert werden. Etwas Zeit bleibt dafür noch, da die Anträge beim Land für die Inanspruchnahme der Fördermittel erst zum 01.09.2018 gestellt werden müssen. Die Gemeindevertretung tagt vor diesem Termin noch zweimal, am 21.06. und am 21.08.
Wenn die Umsetzung der Beitragsfreiheit in Cölbe beschlossen sein wird, muss die Verwaltung noch für jedes Kind, das länger als sechs Stunden betreut wird, die anteilig zu zahlenden Beiträge berechnen und entsprechende Bescheide vorbereiten. Derzeit berechnet die Gemeinde Cölbe in der Regelbetreuung einen stündlichen Beitragssatz von 24 €. Die Obergrenze für die Berechnung der zusätzlichen Beiträge muss sich daran orientieren.
Weitere Informationen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erhalten Sie unter https://hessenlink.de/FAQkita